AGB
AGB für Plugins und Erweiterungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) der webfellows UG, Petrinistraße 14-16, 97080 Würzburg (nachfolgend „webfellows“ genannt), gelten ausschließlich. Ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen gelten nicht, es sei denn, webfellows hätte ausdrücklich in Textform ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn webfellows in Kenntnis ergänzender oder abweichender Bedingungen des Kunden diesem gegenüber vorbehaltlos liefert oder leistet.
Verbindlich gegenüber dem Kunden ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser AGB und des ggf. mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich der besseren Verständlichkeit und Erleichterung für den Kunden („Lesefassung“). Dies gilt ebenso für etwaige von webfellows in anderen Sprachen als deutsch im Internet bereitgestellte Landing Pages.
Alle Angebote von webfellows gelten nur gegenüber Unternehmern, Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (nachfolgend „Kunde“ genannt). Verbraucher sind von den Angeboten von webfellows ausgeschlossen.
2. Angebot von Software und Plugins
webfellows ist Hersteller diverser Erweiterungen für Shopware und HubSpot (nachfolgend „Plugins“ genannt) und stellt dem Kunden auf ihrer Internetseite Informationen und Downloads hinsichtlich unterschiedlicher Editionen der Plugins zur Verfügung.
Für die Nutzung der PLugins müssen die Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Andernfalls ist eine Nutzung der Plugins nicht oder nur mit Fehlern möglich.
webfellows stellt die Plugins mit den Systemanforderungen, Funktionalitäten und Schnittstellen bereit, wie diese beim Zustandekommen des Vertrags mit dem Kunden auf der Internetseite, in einer Leistungsbeschreibung und in diesen AGB beschrieben sind. Im Übrigen hat der Kunde keinen Anspruch auf eine bestimmte Ausgestaltung oder Ausstattung der Plugins. Zugesichert sind Eigenschaften der Plugins nur, wenn webfellows diese dem Kunden gegenüber ausdrücklich in Textform als zugesicherte Eigenschaft bezeichnet hat.
kwebfellows ist berechtigt, die Plugins als freie Software und proprietäre Software anzubieten. Zusätzlich bietet webfellows Agenturleistungen für die Plugins an. Hierfür gelten jeweils die in diesen AGB geregelten Bedingungen.
Wenn PLugins für Demonstrations- und Testzwecke dem Kunden überlassen wird, bleiben die PLugins im Eigentum von webfellows und die Nutzungsrechte werden nur als einfaches Nutzungsrecht für die Zeit der vereinbarten Test- oder Demonstrationszeit vereinbart, maximal vier Wochen ab Überlassung. Technische Schutzvorrichtungen dürfen nicht umgangen werden.
3. Patches und Updates
Patches sind Veränderungen der Plugins mit dem Ziel, ein spezifisches Problem zu lösen. Updates sind Änderungen der Plugins, durch welche deren Funktionalität erweitert wird. Updates schließen in der Regel Patches mit ein. Patches und Updates können auch der Anpassung der Plugins an geänderte rechtliche Vorgaben dienen; ein Anspruch des Kunden hierauf besteht jedoch vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung mit webfellows in Textform nicht.
3.1. Bereitstellung von Patches und Updates
Patches und Updates wird webfellows dem Kunden zur Verfügung stellen. Über vorhandene Patches und Updates wird sich der Kunde selbst informieren.
Die Installation von Patches oder Updates sowie Support- und Beratungsleistungen werden von webfellows nicht geschuldet. Solche Leistungen können von webfellows über gesonderte Vereinbarungen bezogen werden.
webfellows wird Patches und Updates dann für den Kunden bereitstellen, wenn diese bei webfellows einsatzbereit und getestet vorhanden sind. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass Patches oder Updates zu bestimmten Terminen oder innerhalb bestimmter Zeiträume bereitgestellt werden. Die Bereitstellung neuer Generationen von Plugins (z.B. bei neuer Versionen von Shopware, HubSpot oder anderen Anbietern) ist von Patches und Updates nicht umfasst, es sei denn aus dem Vertrag mit dem Kunden oder diesen AGB ergibt sich ausnahmsweise etwas anderes.
Geschäftsbereich Agentur
Für alle Aufträge der webfellows UG gelten folgende AGB als vereinbart.
1. Grundlegende Bestimmungen
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Agentur webfellows UG - nachstehend "Agentur" genannt - mit ihrem Vertragspartner - nachstehend "Kunde" genannt.
1.2 Gegenstand ist die Erbringung von Agenturleistungen nach Angebot der Agentur und sofern vorhanden nach einem Lastenheft und/oder Screendesigns des Kunden.
1.3 Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach bestem Gewissen und Können wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige für die Leistung der Agentur wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
2. Vertragsdurchführung
2.1 Grundlage der Agenturarbeit bildet die Angebotsannahme des Kunden. Wird das Briefing bzw. Sonstiges mündlich erteilt, wird ein entsprechende Kontaktbericht der Agentur zur verbindlichen Arbeitsunterlage.
3. Vergütung
3.1 Es gilt die im Angebot bzw. Angebotsannahme vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 6 % - über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. - zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Auch ist die Agentur berechtigt bei Zahlungsverzug und nach einmaliger Mahnung, ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten zu lassen.
3.2 Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, wird er der Agentur alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
3.3 Für Dienstleistungen der Agentur gilt eine, wie im Angebot ausgewiesene prozentuale Anzahlung von der Gesamtsumme der Agenturleistungen bei Auftragsvergabe als vereinbart. Die Agentur beginnt erst mit dem Zahlungseingang bzw. einer schriftlichen Zahlungsbestätigung (Überweisungsbestätigung per E-Mail/Fax) mit der Ausführung der Tätigkeit.
3.4. Lizenzen, sofern im Auftrag enthalten, (Shopware, Plugins, Templates, SSL-Zertifikate) sind bei Auftragserteilung fällig.
3.5 Hosting Produkte, sofern im Auftrag enthalten, sind im Voraus fällig und werden von der Agentur per Lastschrift eingezogen.
3.6 Kauft die Agentur im Namen des Kunden Software, Plugins oder andere Lizenzen bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
3.7 Barauslagen und besondere Kosten, die der Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Fahrt- und Übernachtungskosten.
3.8 Sämtliche Agenturleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
3.9 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, oder ist mit seinen Zahlungen im Verzug, ist die Agentur berechtigt, die Ergebnisse der bisherigen Agenturleistungen z.B. Plugins, Schnittstellen, Template-Designs etc. zurückzuverlangen bzw. kann deren Nutzung einschränken oder deren Nutzung ganz untersagen.
3.10 Sämtliche Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
3.11 Zusätzliche Leistungen, die von einem Angebot nicht abgedeckt sind, werden nach Rücksprache mit dem Kunden gesondert, entsprechend den aktuellen Tagessätzen der Agentur, in Rechnung gestellt.
4. Nutzungsrecht
4.1 Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
5. Nutzungshonorar
5.1 Die Agentur erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung:
Wenn der Kunde Agenturarbeiten außerhalb des Vertragsumfanges nutzt, wie:
- räumliche Ausdehnung (außerhalb des im Vertrag festgelegten Bereichs)
- zeitliche Ausdehnung (nach Beendigung des Vertrages)
- inhaltliche Ausdehnung (in abgeänderter, erweiterter oder umgestellter Form)
- Einsatz in anderen Werbeträgern
berechnet die Agentur ein zusätzliches Nutzungshonorar für die Dauer von längstens 5 Jahren, und zwar für das 1. Jahr in Höhe von 50 %, für das 2. Jahr 40 % und für das 3. Jahr 30 % der in Punkt 3 dieses Vertrages vereinbarten Vergütung.
6. Weitergabeverbot
6.1 Sämtliche Informationen einschließlich des Briefings oder sonstiger Anweisungen sind ausschließlich für die Agentur bestimmt. Dieser ist es ausdrücklich untersagt, die genannten Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben.
7. Haftung
7.1 Ist eine Daten-Migration aus bestehenden Softwaresystemen bestandteil des Angebots bzw. eines Auftrags, übernimmt die Agentur keine Haftung für die Vollständigkeit der Daten bzw. daraus resultierende Schäden. Auch kann die Agentur nicht Haftbar gemacht werden, wenn aus technischen Gründen keine fehlerfreie oder vollständige Daten-Migration durchgeführt werden kann.
7.2 Kommen bei einem Auftrag Software, Plugins, Templates oder ähnliches von Drittanbieter zum Einsatz, übernimmt die Agentur keine Garantie für deren einwandfreie Funktionsweise bzw. Kompatibilität zueinander. Auch kann die Agentur nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch den Einsatz solcher Leistungen und Produkte Dritter entstehen.
7.3 Die Agentur haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Agentur in demselben Umfang.
7.4 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.3) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung.
8. Vertragsbeginn
8.1 Ein Vertragsbeginn tritt mit schriftlicher Abgabe der korrespondierenden Willenserklärungen, d.h. Unterzeichnung einer Angebotsannahme in Kraft. Er wird für die in dem Angebot genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Soweit der Vertrag für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
9. Sonstige Bestimmungen
9.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Der Agentur ist es erlaubt, auch ohne vorheriger Rücksprache mit dem Kunden, den Kunden in Ihren Publikationen als Referenz zu nennen.
Weitere Rechtstexte der webfellows UG: Impressum, Widerrufrecht und Datenschutz